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Aktuelle Informationen zum Thema Ukrainehilfe
Графік роботи муніципального координатора
інтеграції тут, у міській адміністрації Хартенштайн
Sprechzeiten der Kommunalen Integrationskoordinatorin hier
in der Stadtverwaltung Hartenstein
Пані Луїза Стробель в кімнаті 203
Кожен другий і четвертий вівторок місяця
з 09:00 до 12:00 год
Frau Luisa Strobel im Zimmer 203
Jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat
von 09:00 – 12:00 Uhr
Spendenkonto für ukrainische Flüchtlinge in Hartenstein:
Kontoinhaber: Stadt Hartenstein
IBAN DE31 1203 0000 0001 4128 65
BIC BYLADEM1001
Deutsche Kreditbank AG
Verwendungszweck: Spende für Ukraine Flüchtlinge (bitte unbedingt angeben)
Bei Spenden bis 300 € genügt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung für das Finanzamt.
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, vermerken Sie bitte Ihren Namen und Ihre Adresse bei der Überweisung.
Meldungen aus dem Bauamt
aktuelle Baumaßnahmen in Hartenstein:
- Sanierung Freizeitgelände am Eisstadion in Hartenstein
- Sanierung und Vitalisierung der Turnhalle an der Kindertagesstätte “Kichererbsen” in der Stadt Hartenstein OT Thierfeld
- Neubau einer Barrierefreien Toilette im Erdgeschoss des Rathauses
- Neubau einer Toilette am Spielplatz “Gewerbestraße” in Hartenstein
Bereits 2021 wurden die Möglichkeiten zu Schaffung einer Toilette für den größten Spielplatz im Stadtgebiet untersucht. Mehrere Varianten wurden geplant und besprochen, letztendlich entschied man sich für eine selbstreinigende barrierefreie Toilettenanlage. Die vorbereitenden Arbeiten wie Wasser- und Elektroanschluss sowie Fundamente sollen noch im Juni beginnen.
- Neubau Mensa an der Paul-Fleming-Oberschule Hartenstein
weitere Informationen aus dem Bauamt:
Im Rahmen der Verkehrsschau am 19.05.2022 mit dem Landratsamt Zwickau / Polizei / Bauamt / Ordnungsamt / Bauhof wurden folgende Änderungen für das Stadtgebiet Hartenstein festgelegt:
Kirchgasse/ Hermann-Löns-Weg
- Zeichen 274.1-41 (Zone 20) wird in Zeichen 274.1-40 (Zone 30) geändert und versetzt nach Bahnhofstraße / Einmündung Weg des Friedens
- Zeichen 290.1-40 (Parkverbotszone) wird versetzt von Oberschule Hartenstein nach Bahnhofstraße / Einmündung Weg des Friedens
Parken in der Siedlung
- Zeichen 315-67 (Parken Gehweg Ende) wird von Haus-Nr. 70 nach Haus-Nr. 68 versetzt
Parken an der Zwickauer Straße
Entsprechend der Verkehrsrechtlichen Anordnung nach §45 der StVO des Straßenverkehrsamtes (Landratsamtes Zwickau) vom 30.12.2022:
- Rückbau der Verkehrszeichen 315-56 (Parken auf Gehweg) und 315-57 in Fahrtrichtung Ortsmitte
- Aufstellung der Verkehrszeichen 286 (Eingeschr. Haltverbot) mit Zusatzzeichen 1060-31 (Haltverbot auch auf Seitenstreifen)
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Stadtrat der Stadt Hartenstein
Drucksache Nr. SR VI.153/2021 für die Sitzung des Stadtrates der Stadt Hartenstein am 14. Dezember 2021
Einbringer: |
Bürgermeister |
vorberaten mit: |
Bürgermeister, Bauamt, IB Sachsen Consult Zwickau, sächsische Haustechnik EDKI KG |
Gegenstand: gesetzliche |
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Rir die „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG” auf den Flurstücken Nummern 828/1, 829/5, 829/6, 829/7, 829/8, 830/1, 835/2, 835/3, 835/4, 835/5, 835/8, 835/9, 836/1, 836/2, 836/3, 837/1, 837/2 und 837/3 der Gemarkung Thierfeld |
Grundlage: |
§§ 2 und 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB) |
Beschlussantrag:
Der Stadtrat der Stadt Hartenstein beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG” in den in Anlage 1 dargestellten Grenzen nach § 30 Abs. 1 BauGB. Im Geltungsbereich liegen die Flurstücke Nummern 828/1, 829/5, 829/6, 829/7, 829/8, 830/1, 835/2, 835/3, 835/4, 835/5, 835/8, 835/9, 836/1, 836/2, 836/3, 837/1, 837/2 und 837/3 der Gemarkung Thierfeld. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst gemäß der Anlage 1 des Beschlusses eine Fläche von rund 9,24 ha der Stadt Hartenstein.
Das Verfahren ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Durchführung des Planaufstellungsverfahrens wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.
Begründung:
mündlich
Martin Kunz
Bürgermeister
Beschluss Nr. SR VI.161/2021 Abstimmungsergebnis: |
|
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: |
16 |
davon anwesend: |
11 |
stimmberechtigt zuzüglich Bürgermeister: |
12 |
Ja-Stimmen: |
12 |
Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: |
0 |
Nachweis der Veröffentlichung:
Stadtanzeiger-Nr. 1/2022
Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadtrat der Stadt Hartenstein
Drucksache Nr. SR VI,152/2021 für die Sitzung des Stadtrates der Stadt Hartenstein am 14. Dezember 2021
Einbringer: Bürgermeister
vorberaten mit: |
Bürgermeister, Bauamt, IB Sachsen Consult Zwickau, sächsische Haustechnik EDKI KG |
Gegenstand: |
Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hartenstein zum Bebauungsplan „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG”, Gemarkung Thierfeld |
gesetzliche Grundlage: |
§ 2 BauGB i. V. m. 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB) |
Beschlussantrag:
Der Stadtrat der Stadt Hartenstein beschließt zum Bebauungsplan „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG” die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Thierfeld für diesen Bereich.
Der gleichlautende Umweltbericht des Bebauungsplanes „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG” gilt auch für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Durchführung des Planaufstellungsverfahrens wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.
Begründung:
Die Gemeinde Hartenstein verfügt über einen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004. Darin ist das Plangebiet teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Stadt Hartenstein möchte jedoch von den Darstellungen des FNP in einer Weise abweichen, die vom Entwicklungsgebot nicht mehr gedeckt ist. Somit bedarf es einer genehmigungspflichtigen Änderung des FNP; § 8 Abs. 3 Satz 1 sieht hierfür das sogenannte Parallelverfahren vor. Danach kann mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der FNP aufgestellt, geändert oder ergänzt werden.
Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB kann der im Parallelverfahren aufgestellte Bebauungsplan vor dem FNP bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des FNP entwickelt sein wird.
Dem Stadtrat wird empfohlen, die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.