Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan

Stadtrat der Stadt Hartenstein

Drucksache Nr. SR VI.153/2021 für die Sitzung des Stadtrates der Stadt Hartenstein am 14. Dezember 2021

Einbringer:

Bürgermeister

vorberaten mit:

Bürgermeister, Bauamt, IB Sachsen Consult Zwickau, sächsische Haustechnik EDKI KG

Gegenstand:

gesetzliche

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Rir die „Erweiterung des

Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG” auf den        

Flurstücken Nummern 828/1, 829/5, 829/6, 829/7, 829/8, 830/1, 835/2, 835/3, 835/4, 835/5, 835/8, 835/9, 836/1, 836/2, 836/3, 837/1, 837/2 und 837/3 der Gemarkung Thierfeld

Grundlage:

 §§ 2 und 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussantrag:

Der Stadtrat der Stadt Hartenstein beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG” in den in Anlage 1 dargestellten Grenzen nach § 30 Abs. 1 BauGB. Im Geltungsbereich liegen die Flurstücke Nummern 828/1, 829/5, 829/6, 829/7, 829/8, 830/1, 835/2, 835/3, 835/4, 835/5, 835/8, 835/9, 836/1, 836/2, 836/3, 837/1, 837/2 und 837/3 der Gemarkung Thierfeld. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst gemäß der Anlage 1 des Beschlusses eine Fläche von rund 9,24 ha der Stadt Hartenstein.

Das Verfahren ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Durchführung des Planaufstellungsverfahrens wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

Begründung:
mündlich

Martin Kunz
Bürgermeister

Beschluss Nr. SR VI.161/2021 Abstimmungsergebnis:          

 

     gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates:

16

     davon anwesend:

11

     stimmberechtigt zuzüglich Bürgermeister:

12

     Ja-Stimmen:

12

     Nein-Stimmen:             Stimmenthaltungen:

0

Nachweis der Veröffentlichung:

Stadtanzeiger-Nr. 1/2022

Aufstellungsbeschluss_B-Plan_Edki

Anlage 1_Geltungsbereich