Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Stadtrat der Stadt Hartenstein

Drucksache Nr. SR VI,152/2021 für die Sitzung des Stadtrates der Stadt Hartenstein am 14. Dezember 2021

    Einbringer:           Bürgermeister

vorberaten mit:

Bürgermeister, Bauamt, IB Sachsen Consult Zwickau, sächsische Haustechnik EDKI KG

Gegenstand:

Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hartenstein zum Bebauungsplan „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG”, Gemarkung Thierfeld

gesetzliche Grundlage:

 § 2 BauGB i. V. m. 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussantrag:

Der Stadtrat der Stadt Hartenstein beschließt zum Bebauungsplan „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG” die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Thierfeld für diesen Bereich.

Der gleichlautende Umweltbericht des Bebauungsplanes „Erweiterung des Gewerbestandortes Sächsische Haustechnik EDKI KG” gilt auch für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Durchführung des Planaufstellungsverfahrens wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

Begründung:

Die Gemeinde Hartenstein verfügt über einen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004. Darin ist das Plangebiet teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Stadt Hartenstein möchte jedoch von den Darstellungen des FNP in einer Weise abweichen, die vom Entwicklungsgebot nicht mehr gedeckt ist. Somit bedarf es einer genehmigungspflichtigen Änderung des FNP; § 8 Abs. 3 Satz 1 sieht hierfür das sogenannte Parallelverfahren vor. Danach kann mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der FNP aufgestellt, geändert oder ergänzt werden.

Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB kann der im Parallelverfahren aufgestellte Bebauungsplan vor dem FNP bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des FNP entwickelt sein wird.

Dem Stadtrat wird empfohlen, die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

Aufstellungsbeschluss_3.Änderung_FNP

Anlage 1_Geltungsbereich