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Erlebnisbad Hartenstein

Badespaß für Groß und Klein im Freibad Hartenstein mit 53m langer Wasserrutsche, zwei Sprungtürmen, drei Wasserbecken, Babybecken, großer Liegewiese sowie Sport- und Spielmöglichkeiten.

Es besteht die Möglichkeit, nur den Kiosk zu besuchen. Hier bekommt man beim Kassierer am Eingang eine Besucherkarte für eine gewisse Zeit und muss keinen Eintritt zahlen! Eine gute Möglichkeit für Wanderer und Spaziergänger!

Verschenken Sie doch einfach mal eine Punktekarte für 5 Besuche in unser schönes Freibad! Diese Karten gelten auch im nächsten Jahr, falls diese nicht komplett in dieser Saison genutzt werden können. Erwerben können Sie die 5er Punktekarten direkt im Freibad oder im Rathaus, Finanzen, Zimmer 206 und 207!

Freikarten für Familien ab drei Kindern für das Hartensteiner Freibad

Für die aktuelle Badesaison besteht wie in den Vorjahren für Hartensteiner Familien mit drei und mehr Kindern, wenn diese das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, die Möglichkeit, jeweils ab dem 3. Kind eine Eintrittskarte für 5 Badbesuche kostenlos zu erhalten. Diese können ab sofort in der Finanzverwaltung der Stadt Hartenstein (im Rathaus 2. OG) abgeholt werden. Als Nachweis ist lediglich die Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt oder ein aktuell gültiger Familienpass mitzubringen.

Information Familienpass

Auch bei Vorlage von Gutscheinen der Familieninitiative erhalten Sie im laufenden Jahr kostenfreien Eintritt.

Informationen über Gutscheine der Familieninitiative

Hartenstein, Mai 2023

Eintrittspreise

Tageskarte 
3,50 € (ermäßigt 1,50 €)

Abendkarte ab 17:00 Uhr
2,00 € (ermäßigt 1,00 €)

5er Karte
15,00 € (ermäßigt 6,50 €)

Jahreskarte
70,00 € (ermäßigt 30,00 €)

Familienkarte
8,50 €

Gruppentarif ab 10 Personen
1,50 € pro Person

Kinder bis 3 Jahre
Eintritt frei

Öffnungszeiten

20. Mai- 10. September 

Juni, Juli und August
09:00 – 20:00 Uhr

September
10:00 – 19:00 Uhr

(Änderungen vorbehalten)

* (Behinderte und Studenten gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises mit Lichtbild; Schüler bis maximal vollendetem 21. Lebensjahr. Es wird nur der von einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ausgegebene gültige Schülerausweis anerkannt.)