Landkreis Zwickau / Amt für Straßenbau – Ankündigung von Vermessungsarbeiten Mulderadweg

 

Bau einer Radverkehrsanlage an der K 9315 Hartenstein, Mulderadweg – BA 1 bis BA 4

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Zwickau, Amt für Straßenbau als Baulastträger der Kreisstraßen beabsichtigt, entlang der Kreisstraße K 9315 (Talstraße) südlich von Hartenstein außerorts vom Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Talstraße Hartenstein bis zur Kreisgrenze Landkreis Zwickau/Erzgebirgskreis südöstlich des Geländes der Wismut GmbH (Schacht 371) auf einer Länge von ca. 3.800 m einen straßenbegleitenden Radweg zu errichten. Dieser ist Teil des Fernradweges „Mulderadweg“ zwischen Schöneck/Vogtland und Dessau im touristischen Radwegenetzes Sachsens. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grundstücken im Zeitraum von KW 30 bis KW 36 2026 Vermessungsarbeiten zur Aufnahme des vorh. Geländes durchzuführen.

Folgende Flurstücke der Gemarkung Hartenstein sind betroffen:

Flurstücks-Nr.:   543/1; 544/, 754; 755; 758/2; 758/4; 758/5; 759/2; 759/3; 759/4; 760; 761/1; 761/2; 761/3; 763; 764; 765; 766; 791; 792; 793/1; 793/2; 794/1; 794/2; 799; 800; 801/2; 801/3; 804; 817/2; 818/3; 818/2; 819; 820; 821/1; 846/2; 875; 878/1; 879/3; 879/4; 880/1; 880/2; 881; 882/1; 883;

Da die gesamten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, ist mittels Straßengesetz des Freistaates Sachsen (§ 38 SächStrG) dem Landkreis Zwickau als Straßenbaulastträger die Möglichkeit gegeben, diese Arbeiten durchzuführen. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte des Landkreises Zwickau durchgeführt werden.

Für diese Vermessungsarbeiten wurde durch den Landkreis Zwickau das Vermessungsbüro Keßler und Puggel GmbH Plauen beauftragt. Der Ansprechpartner, Herr Jens Puggel, ist unter der Telefonnummer 03741/ 20 24 02 bzw. 0179 / 7 62 98 43 erreichbar. Sollte Ihr Grundstück einer Erbengemeinschaft angehören, bitte wir Sie, die anderen Eigentümer über die Vermessungsarbeiten zu informieren.

Hinweis: Mit dieser Untersuchung wird nicht über die Ausführung bzw. den späteren Verlauf des Radweges entschieden. Sie dient vielmehr der Erkennung von höhenbezogenen Zusammenhängen. Sollten Sie die Vorarbeiten nicht zulassen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wir weisen aber darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Untersuchungen und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen gern zur Verfügung.

2026-07-10 - LKZ Ankündigung Vermessungsarbeiten Mulderadweg 1